Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von Handwerker Netz (Inhaber: Nicolae Cojuhari), im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt. Mit der Beauftragung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.
2. Leistungsumfang & Subunternehmer
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Montage, haustechnische Hilfsdienste und IT/Smart-Home. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Partnerunternehmen oder Subunternehmer einzusetzen. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer zustande.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots (schriftlich, per E-Mail oder mündlich) oder durch die Terminbestätigung zustande.
4. Preise, Mindestauftragswert & Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung vereinbarten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig.
Mindestauftragswert
60 € pro Termin
- Jeder Einsatz wird mit mindestens 60 € verrechnet. Der Betrag deckt Anfahrt, Parkplatzsuche und das Mitbringen von Werkzeug und Befestigungsmaterial.
- Liegt der Festpreis einer einzelnen Leistung darunter, zum Beispiel 45 € für eine Lampe, werden trotzdem 60 € verrechnet.
- Mehrere Arbeiten in einem Termin werden zusammengerechnet, der Mindestauftragswert gilt nur einmal.
Beispiel: Lampe 45 € + Spiegel 35 € im selben Termin = 80 €, nicht 120 €. Kleine Arbeiten sammeln und gemeinsam anfragen lohnt sich.
Bei Verrechnung nach Stundensatz gilt: 60 € für die erste Stunde, 50 € für jede weitere Stunde. Es wird mindestens 1 Stunde verrechnet, auch bei kürzeren Einsätzen.
Festpreis: Ein vereinbarter Festpreis ist verbindlich und gilt für den Leistungsumfang, wie er in der Anfrage beschrieben wurde (Beschreibung, Fotos, Produktangaben). Dauert die Arbeit länger als geplant, wird dafür kein Aufpreis verrechnet.
Eine Anpassung des Festpreises ist nur möglich, wenn
- die Angaben in der Anfrage unvollständig oder unzutreffend waren und dadurch ein höherer Aufwand entsteht (zum Beispiel ein anderer Wandtyp, zusätzliche Teile oder ein größeres Modell), oder
- der Kunde zusätzliche Arbeiten wünscht, die nicht Teil der Anfrage waren.
In beiden Fällen nennt der Auftragnehmer den zusätzlichen Preis vor Beginn der Mehrarbeit. Die Mehrarbeit wird nur mit Zustimmung des Kunden ausgeführt.
Möbelplanung: Plant der Auftragnehmer Möbel für den Kunden (zum Beispiel eine IKEA Küche oder einen PAX Schrank) und übernimmt anschließend die Montage, ist die Planung kostenlos. Grundlage der Planung sind die Maße, Fotos und Angaben des Kunden. Der Kunde prüft Plan und Einkaufsliste vor der Bestellung und bestellt selbst beim Händler. Enthält die Einkaufsliste aufgrund eines Planungsfehlers des Auftragnehmers ein falsches Teil, kümmert sich der Auftragnehmer um den Umtausch und verrechnet für den dadurch nötigen zusätzlichen Termin nichts. Die Kosten der Möbel selbst trägt der Kunde. Beruht der Fehler auf unzutreffenden Maßen oder Angaben des Kunden, gilt dies nicht.
Ausgebrochene Bohrlöcher (Altbau): Bricht bei der Montage ein Bohrloch aus, zum Beispiel in brüchigem Ziegel oder Putz, kann es mit 2-Komponenten-Schnellmörtel gefüllt werden. Dafür werden zusätzlich 30 € pro verwendeter Kartusche verrechnet. Der Auftragnehmer informiert den Kunden vorher, die Füllung erfolgt nur mit seiner Zustimmung. Lehnt der Kunde ab, wählt der Auftragnehmer nach Möglichkeit eine andere Bohrstelle. Ist ohne Füllung keine sichere Befestigung möglich, kann der Auftragnehmer die Montage an dieser Stelle ablehnen.
Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
5. Fahrtkosten & Einsatzgebiet
Für Einsätze im Umkreis von bis zu 25 km um Wien können Pauschalen für die Anfahrt vereinbart werden. Außerhalb dieses Radius werden Fahrtkosten nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
6. Stornierung
Terminstornierungen durch den Kunden sind bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei. Bei kurzfristigeren Absagen behält sich der Auftragnehmer vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 € in Rechnung zu stellen.
7. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Arbeitsbereich zugänglich ist und alle notwendigen Informationen (z. B. Wandbeschaffenheit bei Montagen) vorliegen.
8. Gewährleistung & Haftung
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die durch fehlerhafte bauseitige Voraussetzungen (z. B. marode Leitungen in der Wand) entstehen, wird keine Haftung übernommen.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.